Bau – Gutachten

Ein maroder Dachstuhl, Risse im Mauerwerk, durch den Keller drückendes Wasser und Schimmel an den Wänden – die mögliche Mängelliste bei Wohnäusern kann riesig sein. Egal ob Sie ein Haus neu bauen oder eine Gebrauchtimmobilie erwerben: Das Risiko, dass man sich mit Mängeln herumärgern muss, sollten Sie nicht unterschätzen. Doch wer ist für die Mängel verantwortlich? Meist weist jeder die Schuld von sich. Wen soll oder kann man im Fall der Fälle zur Verantwortung ziehen? Den Architekten, einen Handwerksbetrieb oder vielleicht einen Hausbewohner? Herausfinden kann das meist ein unabhängiger Sachverständiger. Ein Sachverständiger beurteilt nur tatsächliche Gegebenheiten. Ein Sachverständiger beantwortet daher keine Rechtsfragen. Er beurteilt lediglich im Rahmen einer Bestandsaufnahme die tatsächlichen Gegebenheiten. Dabei muss er unabhängig vom Auftraggeber und unparteiisch bleiben. Es ist also durchaus möglich, dass der Auftraggeber ein Gutachten erhält, das ganz anders aussieht, als er es sich wünscht.
Altes Fachwerkhaus
Ein Sachverständigen-Gutachten ist jedoch kein Dokument, mit dem unmittelbar Ansprüche durchgesetzt werden können. Scheint also der Schuldige geklärt, ist noch lange nicht sicher, dass der Schuldige für den Schaden aufkommt. Beharrt dieser auf seiner Unschuld, bleibt nur der Rechtsweg. Vor Gericht spielt das Gutachten eines Sachverständigen allerdings eine große Rolle. Denn das Urteil eines glaubwürdigen und versierten Experten wird von Richtern sehr wohl als wichtige Entscheidungsbasis herangezogen. Allerdings nur, wenn der Sachverständige vom zuständigen Gericht beauftragt wurde. Besonders hohes Ansehen genießen hier öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, an die die höchsten Ansprüche gestellt werden. Neben aufwändigen Prüfungen werden solche Bau-Sachverständige meist nur für ein Spezialgebiet und für eine begrenzte Zeit berufen. Daneben gibt es noch andere Sachverständige, die von anderen Institutionen und Organisationen – etwa Architektenkammern oder dem TÜV – anerkannt werden.
Einen Sachverständigen zu beauftragen, ist nicht nur dann sinnvoll, wenn der Schaden bereits eingetreten ist. Oft lohnt sich auch der vorbeugende Einsatz. Hierbei lässt sich klären, ob die Gebrauchtimmobilie – obwohl der Preis günstig erscheint – tatsächlich ihr Geld wert ist! Oder ob in dem Objekt versteckte Mängel zu finden sind! Kann es bei Einsatz bestimmter Baustoffe zu gesundheitlichen Problemen, oder kann es bei wegen eines hohen Grundwasserstandes zu Problemen kommen? All diese Fragen kann der für ein Sachgebiet zuständige Sachverständige schon vor dem Kauf beantworten.

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