Die Erneuerung denkmalgeschützter Häuser

Denkmalgeschützes Haus
Foto: Karl-Heinz Garber

Die Sanierung eines sehr alten, denkmalgeschützten Hauses kann sich durchaus lohnen. Vor allem in Zeiten, in denen Bauland vergleichsweise teuer ist, sollte man den Erwerb eines denkmalgeschütztes Haus nicht von vornherein ausschließen. Ein robustes Wohnhaus von anno dazumal kann, solange es von den Vorbesitzern gut in Schuss gehalten wurde, ein kleines Juwel sein. Denkmalgeschützte Gebäude sind nämlich nicht nur hübsch, sondern auch steuerlich lukrativ.

Die Vorteile liegen auf der Hand

Manchmal werden denkmalgeschützte Häuser erworben und in einem aufwändigen Verfahren Stein für Stein abgetragen. Die Bausubstanz wird dann bearbeitet und erneuert, um anschließend wieder zusammengesetzt zu werden. Jeder Ziegel liegt zum Schluss wieder an seinem ursprünglichen Platz und das alte Haus erstrahlt in einem neuen Glanz. Meist wird dieser immense Aufwand betrieben, um ein besonders schönes und repräsentatives Haus vor dem Verfall zu retten und ein kleines Stück Zeitgeschichte zu wahren. Der Erwerb eines denkmalgeschützten Hauses bringt aber auch steuerliche Vorteile mit sich und wohl auch aus diesem Grund investieren immer mehr Bundesbürger in die Sanierung denkmalgeschützter Altbauten wie Gutshöfe, Gasthäuser, Mühlen, Leuchttürme, alte Fabriken und in seltenen Fällen sogar kleinere Burgen und Schlösser. Seit etwa sieben Jahren sind die Abschreibungsmöglichkeiten zwar nicht mehr ganz so hoch wie einst, doch bleibt für viele Deutsche die unter Denkmalschutz stehende Immobilie auch zukünftig eine lohnenswerte Investition. In der Regel gilt bei Immobilien ja die Faustregel, dass der Standort das wertbestimmende Kriterium ist und prinzipiell ist das bei dem denkmalgeschützten Haus auch nicht anders. Jedoch spielt die Bauqualität ebenfalls eine sehr große Rolle und sollten beide Faktoren für potenzielle Käufer oder Mieter stimmig sein, kann sich diese Investition für die Käufer und Bauherren auszahlen.

Eine vorteilhafte Abschreibung

Die Abschreibung dieser Investition kann über insgesamt zwölf Jahre verteilt werden. Acht Jahre lang erfolgt eine Abschreibung von je neun Prozent und vier weitere Jahre lang sieben Prozent. Dabei sind die nach dem Kauf anfallenden Sanierungskosten die Bemessungsgrundlage. Über diese Form der Abschreibung freuen sich verständlicherweise besonders die Kapitalanleger und Vermieter, die aus diesem Grund teilweise auch explizit nach ebensolchen Immobilien Ausschau halten. Es ist ihnen nämlich erlaubt, die Aufwendungen für die Sanierung und/oder Renovierung des alten Hauses bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzen. In einigen Fällen ergeben sich daraus erhebliche finanzielle Erleichterungen für die Betroffenen. Es wäre allerdings falsch, den Kauf allein von der Steuerersparnis abhängig zu machen! Wer mit der erstandenen Immobilie auch längerfristigen Erfolg haben möchte, sollte unbedingt auf den Einstiegspreis, die richtigen Mieter, die mögliche Verkaufsaussicht und das eigene Einkommen achten.

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